hier sitz ich so und schau, obs bzgl. der Corona Verwordung in BW was neues gibt und freu mich, dass tatsächlich ein neuer Beschluss am 21. Juni in Kraft getreten ist und dann steht da das drin:
"Liegt in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz unter 35, ist der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erlaubt. Pro zehn angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche ist maximal eine Kundin bzw. ein Kunde erlaubt. Räumlichkeiten, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, dürfen nur von maximal zwei Personen gleichzeitig genutzt werden."
Und nur das...ich schmeiß mich wech!
Ich fand "Publikumsverkehr" am tollsten.
Das schlägt sogar den Begriff, als es verboten wurde "gesichtsnahe Dienstleistungen" auszuführen.
Die beste Ehefrau von allen sagte am Wochende, leicht genervt von einem bestimmten Werbespot, zu mir:
"In Villarriba sind alle an Corona gestorben.
In Villabajo alle an den Nebenwirkungen der Impfung.
Keiner muß mehr abwaschen.
In jeder Krise steckt doch auch eine Chance."
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