Wo hast du das denn her?Ich habe meine Waffensachkundeprüfung Gemacht und von Kopfhalterungen war da nirgends die Rede.Meines Wissens nach sind in dem Zusammenhang nur "Elektrische und elektronische Nachtsicht-, Nachtziel- und Lasergeräte für Schusswaffen" laut Waffengesetz verboten.Hey Piper, ich hoffe dir ist bewusst, das das Nachtsichtgerät, da es freihändig zu führen ist dem Waffengesetz nach eine Waffe 2. Klasse ist.
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