medusa
Auf Blasted zuhause
Manchmal ergeben sich seltsame Zufälle. Ich hab heute über einen "Bekannten" (hab versprochen, das hier in der Öffentlichkeit zu anonymisieren) einen Kontakt zu jemand bekommen, der sich bei einer großen Bundesbehörde beruflich mit Schußwaffen auseinandersetzt. Also jemand, der es wissen muß.
Hätte ich schon früher drauf kommen können, ich hab mich aber "dort" noch nicht so lange als Nerferin geoutet. Heute habe ich mir ein Herz gefaßt und nach den rechtlichen Dingen gefragt, die mich in meinem Post weiter oben beschäftigt haben.
Die Antworten waren ziemlich eindeutig und überhaupt nicht so nebulös, wie es dem W.G. zuweilen nachgesagt wird.
(1) Die Grenze der Geschoßenergie von 0.5J dient dazu, Spielzeug klar von Waffen zu trennen. Diese Grenze ist hart, d.h. alles unter 0.5J ist per Definition ein Spielzeug, alles darüber eine Waffe. Ende der Diskussion. Das wird so hart im Zweifelsfall wirklich durchgezogen.
(2). Theoretisch wäre es möglich, einen über 0.5J Geschoßenergie gemoddeten Blaster beim Beschußamt abnehmen zu lassen. Allerdings dürfen alle technischen Veränderungen, die eine Waffe zum Ergebnis haben, nur von einem Büchsenmacher durchgeführt werden. Der wiederum legt den Blaster dann beim Beschußamt zur Prüfung vor.
Wenn das Amt sein OK gibt und das Fünfeck draufstempelt, dürften wir über 18 den fraglichen Blaster auch besitzen (aber nicht in der Öffentlichkeit führen etc. etc.). Nur ohne Fünfeck ist es illegaler Waffenbesitz. Wir befinden uns also im selben Dilemma wie der Hauptmann von Köpenik: "Ohne Paß keine Wohnung, und ohne Wohnsitz keinen Paß."
(3) Dabei blieb mir kurz die Luft weg, ich gebe das so gut ich kann wörtlich wieder:
"Besonders kritisch ist das bei vollautomatischen Blastern. Unter 0.5J Geschoßenergie ist das Spielzeug und damit ist alles OK. Über 0.5J ist das eine automatische Waffe, die nach deutschem Recht als Kriegswaffe gilt und in jedem Fall verboten ist.
Wenn jemand so etwas besitzt, ist das also nicht nur illegaler Waffenbesitz, sondern auch Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz."
So, denkt jetzt darüber was ihr wollt und macht und diskutiert was ihr wollt, das ist für mich eine klare Aussage was geht und was nicht. Bis 0.5J dürfen wir, drüber nur der Büchsenmacher. Daran werde ich mich halten. Ende.
Gruß, ~Diane und ......... Adieu, HS.404, seufz.
Hätte ich schon früher drauf kommen können, ich hab mich aber "dort" noch nicht so lange als Nerferin geoutet. Heute habe ich mir ein Herz gefaßt und nach den rechtlichen Dingen gefragt, die mich in meinem Post weiter oben beschäftigt haben.
Die Antworten waren ziemlich eindeutig und überhaupt nicht so nebulös, wie es dem W.G. zuweilen nachgesagt wird.
(1) Die Grenze der Geschoßenergie von 0.5J dient dazu, Spielzeug klar von Waffen zu trennen. Diese Grenze ist hart, d.h. alles unter 0.5J ist per Definition ein Spielzeug, alles darüber eine Waffe. Ende der Diskussion. Das wird so hart im Zweifelsfall wirklich durchgezogen.
(2). Theoretisch wäre es möglich, einen über 0.5J Geschoßenergie gemoddeten Blaster beim Beschußamt abnehmen zu lassen. Allerdings dürfen alle technischen Veränderungen, die eine Waffe zum Ergebnis haben, nur von einem Büchsenmacher durchgeführt werden. Der wiederum legt den Blaster dann beim Beschußamt zur Prüfung vor.
Wenn das Amt sein OK gibt und das Fünfeck draufstempelt, dürften wir über 18 den fraglichen Blaster auch besitzen (aber nicht in der Öffentlichkeit führen etc. etc.). Nur ohne Fünfeck ist es illegaler Waffenbesitz. Wir befinden uns also im selben Dilemma wie der Hauptmann von Köpenik: "Ohne Paß keine Wohnung, und ohne Wohnsitz keinen Paß."
(3) Dabei blieb mir kurz die Luft weg, ich gebe das so gut ich kann wörtlich wieder:
"Besonders kritisch ist das bei vollautomatischen Blastern. Unter 0.5J Geschoßenergie ist das Spielzeug und damit ist alles OK. Über 0.5J ist das eine automatische Waffe, die nach deutschem Recht als Kriegswaffe gilt und in jedem Fall verboten ist.
Wenn jemand so etwas besitzt, ist das also nicht nur illegaler Waffenbesitz, sondern auch Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz."
So, denkt jetzt darüber was ihr wollt und macht und diskutiert was ihr wollt, das ist für mich eine klare Aussage was geht und was nicht. Bis 0.5J dürfen wir, drüber nur der Büchsenmacher. Daran werde ich mich halten. Ende.
Gruß, ~Diane und ......... Adieu, HS.404, seufz.